laut der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen vom 17.04.2020 dürfen schulische Gebäude und somit auch die Sporthallen welcher der TSG für seinen Sportbetrieb nutzt bis zum 3. Mai nicht genutzt werden.
Die Landesregierung behält sich das Recht auf eine Verlängerung dieser Maßnahme vor.
Sobald es hier zu einer eindeutigen Lockerung kommt, werden wir an dieser Stelle wieder informieren.
Download: Rechtsverordnung vom 17.04.2020 - Konsolidierte Fassung
Rechtsverordnung vom 17.04.2020 - Konsolidierte Fassung
Rechtsverordnung vom 17.04.2020 - Konsolidierte Fassung
Verbindliche Informationen finden Sie bei den zuständigen Behörden und Stellen:
Robert-Koch-Institut (Tel. 030 18754 0)
Sozialministerium/Gesundheitsministerium Baden-Württemberg (Tel. 0711 1230)
Kultusministerium Baden-Württemberg (Tel. 0711 2790)
Landesgesundheitsamt (0711/904-3955)
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